Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.2009

Geschäftszahl

2008/03/0021

Rechtssatz

Die in Paragraph eins, TKG 2003 - in Umsetzung des Artikel 8, der Rahmenrichtlinie -

festgelegten Gesetzesziele dienen "vor allem auch zur Orientierung bei der Vollziehung des Gesetzes" (Erl zur Regierungsvorlage 128 BlgNR 22. GP, S 3) und (auch) die Behörde ist nach Paragraph 34, Absatz eins, TKG 2003 aufgerufen, durch die im 5. Abschnitt des TKG 2003 angeführten Maßnahmen die Ziele des Paragraph eins, Absatz 2, TKG 2003 zu verwirklichen. Auch bei der Erlassung eines Bescheides in einem Verfahren nach Paragraph 50, Absatz eins, TKG 2003 war die Behörde daher gehalten, die Regulierungsziele zu berücksichtigen.