Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2008

Geschäftszahl

2008/02/0300

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Weder die Behörde noch das Arbeitsinspektorat trifft eine Verpflichtung, auf eine Mitteilung über eine unwirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten mit der Aufforderung zu reagieren, eine wirksame Bestellung vorzunehmen.