Verwaltungsgerichtshof
22.01.2009
2007/21/0404
Aus Paragraph 67 g, Absatz eins, erster Satz AVG ist abzuleiten, dass Bescheide eines UVS auch dann, wenn es sich nicht um Berufungsbescheide handelt, stets zu begründen sind. (Hier: Es fehlt die Wiedergabe der Begründung im Protokoll über die Verkündung des angefochtenen Bescheides.)