Abweisende ausländische Asylentscheidungen stehen der Durchführung eines inhaltlichen Asylverfahrens in Österreich nicht entgegen (vgl. 26. Mai 2009, 2006/20/0414).Abweisende ausländische Asylentscheidungen stehen der Durchführung eines inhaltlichen Asylverfahrens in Österreich nicht entgegen vergleiche 26. Mai 2009, 2006/20/0414).