Verwaltungsgerichtshof
27.03.2007
2007/18/0118
GRS wie 2006/18/0186 E 5. September 2006 RS 2
Die mit einem Rückkehrverbot verbundenen Auswirkungen auf das Familienleben eines Fremden müssen im öffentlichen Interesse in Kauf genommen werden. (Hier: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht zumindest ein (wenn auch eingeschränkter) Kontakt zwischen dem Fremden und seiner Familie durch Besuche im Ausland aufrechterhalten werden könnte.)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180118.X01