Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2007

Geschäftszahl

2007/18/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/18/0186 E 5. September 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Die mit einem Rückkehrverbot verbundenen Auswirkungen auf das Familienleben eines Fremden müssen im öffentlichen Interesse in Kauf genommen werden. (Hier: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht zumindest ein (wenn auch eingeschränkter) Kontakt zwischen dem Fremden und seiner Familie durch Besuche im Ausland aufrechterhalten werden könnte.)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180118.X01