Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2008

Geschäftszahl

2007/17/0214

Rechtssatz

Für die Haftung nach Paragraph 7, TLAO ist es ohne Bedeutung, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der GmbH trifft (Hinweis E 20. September 1996, 94/17/0420, mwN). Für das Haftungsverfahren ist vielmehr entscheidungswesentlich, ob der Geschäftsführer bei oder nach Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und für die (anteilige) Abgabentilgung Sorge getragen hat.