Verwaltungsgerichtshof
22.02.2008
2007/17/0214
GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2 (hier ohne Klammausdruck im Rechtssatz)
Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht.