Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2008

Geschäftszahl

2007/15/0286

Rechtssatz

Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa Ritz, BAO3, Paragraph 184, Tz 17).