Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.2010

Geschäftszahl

2007/15/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0184 E 25. Oktober 1994 VwSlg 6928 F/1994 RS 4

Stammrechtssatz

Das an sich für eine selbständig ausgeübte Tätigkeit sprechende Merkmal des Unternehmerrisikos, wonach sich Erfolg und Mißerfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Tätigkeitseinkünfte auswirken, kann in gewissem Maße auch auf Dienstverhältnisse zutreffen, etwa wenn der Arbeitnehmer in Form von Provisionen oder Umsatzbeteiligungen am wirtschaftlichen Erfolg seines Arbeitgebers beteiligt ist (Hinweis E 1.12.1992, 88/14/0115).