Verwaltungsgerichtshof
17.09.2008
2007/12/0163
Eine Einstufung als begünstigter Behinderter im Sinne des BEinstG ist für die Frage der Zulässigkeit der Ruhestandsversetzung nicht von Relevanz, sondern nur die Frage der Einschränkung des gesundheitlichen Zustandes auf Grund einer Behinderung.