Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.2008

Geschäftszahl

2007/12/0163

Rechtssatz

Eine Einstufung als begünstigter Behinderter im Sinne des BEinstG ist für die Frage der Zulässigkeit der Ruhestandsversetzung nicht von Relevanz, sondern nur die Frage der Einschränkung des gesundheitlichen Zustandes auf Grund einer Behinderung.