Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.2009

Geschäftszahl

2007/12/0157

Rechtssatz

Es wäre auch dann nicht vom Erfüllen des Definitivstellungserfordernisses des Punktes 21.4. Litera a, der Anlage 1 zum BDG 1979 auszugehen gewesen, wenn dessen Nichterfüllung mangels veröffentlichungstauglicher wissenschaftlicher Ergebnisse auf rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten zurückzuführen gewesen wäre vergleiche in diesem Zusammenhang zum entsprechenden Definitivstellungserfordernis nach Litera b, leg. cit. das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 2003, Zl. 2002/12/0297 = Slg. Nr. 16.108/A).