Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.2009

Geschäftszahl

2007/12/0157

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein Universitätsassistent das in Rede stehende Definitivstellungserfordernis erfüllt, handelt es sich nicht um eine reine Sachverhaltsfrage, sondern um eine so genannte quaestio mixta, welche sowohl rechtliche Beurteilungen als auch der Sachverhaltsebene zuzurechnende wissenschaftliche Bewertungen erfasst. Lediglich die zuletzt erwähnten wissenschaftlichen Bewertungen stellen Sachverhaltsfragen dar, welche durch die Beiziehung von Gutachtern (Sachverständigen) zu lösen sind. Zu diesen zuletzt genannten Fragen zählt insbesondere die Bewertung einer (veröffentlichten oder unveröffentlichten) wissenschaftlichen Arbeit eines Definitivstellungswerbers.