Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2008

Geschäftszahl

2007/12/0115

Rechtssatz

Ausführungen zur Funktion des medizinischen Sachverständigen im Ruhestandsversetzungsverfahren gelten ohne jede Einschränkung auch für Befund und Gutachten der PVA wie sie in Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz BDG 1979 vorgesehen sind vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202).