Verwaltungsgerichtshof
12.11.2008
2007/12/0115
Ausführungen zur Funktion des medizinischen Sachverständigen im Ruhestandsversetzungsverfahren gelten ohne jede Einschränkung auch für Befund und Gutachten der PVA wie sie in Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz BDG 1979 vorgesehen sind vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2006, Zl. 2005/12/0202).