Verwaltungsgerichtshof
04.02.2009
2007/12/0062
Im dienstrechtlichen Feststellungsverfahren geht es lediglich darum, ob das von der Weisung erfasste Verhalten zum Pflichtenkreis des Angewiesenen gehört, nicht aber, ob die Weisung im Übrigen rechtmäßig ist vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 94/12/0299, VwSlg 15148 A/1999). Dieser Verletzung ist die durch dienstrechtliche Vorschriften nicht gedeckte Annahme einer Verpflichtung des Beamten durch die Behörde gleichzuhalten vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 14. Mai 1998, Zl. 95/12/0063, VwSlg 14894 A/1998).