Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2008

Geschäftszahl

2007/12/0043

Rechtssatz

Zur Frage einer verwendungsgruppenüberschreitenden Arbeitsplatzbewertung und zum Verhältnis des Paragraph 34, GehG zu Paragraph 137, BDG 1979 vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass die Feststellung der Arbeitsplatzwertigkeit mit dem besoldungsrechtlichen Streit über die Verwendungszulage nicht ident ist bzw. die erstgenannte Frage eine Vorfrage für die Beantwortung der zweiten darstellt, die nach der Judikatur gesondert feststellungsfähig ist; dies auch dann, wenn der Arbeitsplatz erst nach der Optionserklärung erlangt worden wäre vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 28. März 2007, Zl. 2006/12/0106, mwN).