Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2009

Geschäftszahl

2007/10/0309

Rechtssatz

Eine wenige Meter lange Verrohrung eines Fließgewässers nimmt diesem noch nicht die Qualifikation eines "natürlich fließenden Gewässers" im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, Stmk. NatSchG.