Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2009

Geschäftszahl

2007/10/0185

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages nach Paragraph 172, Absatz 6, Litera a, ForstG 1975 ist, dass es sich bei der wiederzubewaldenden Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald im Sinne des ForstG 1975 gehandelt hat.