Verwaltungsgerichtshof
21.05.2008
2007/10/0029
Da Paragraph 10, ApG seine im Beschwerdefall anzuwendende Fassung durch die ApG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2006, erhielt, die Ein- und Mehrtagespendler betreffende erwähnte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jedoch auf früheren Fassungen dieser Bestimmung beruht, war für das Abgehen von der in dieser Frage bisher vertretenen Auffassung eine Beschlussfassung gemäß Paragraph 13, Absatz eins, VwGG nicht geboten vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, Zl. 2003/12/0162).