Verwaltungsgerichtshof
24.06.2009
2007/09/0352
Als nachteilige Folgen illegaler Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sind insbesondere die Gefahr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden (vor allem durch den Entfall von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zu den Systemen der sozialen Sicherheit) und die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung - also generalpräventive Gründe - gegeben und kann die volkswirtschaftliche Schädlichkeit dieses Verhaltens nicht als geringfügig angesehen werden (Hinweis E 29. November 2007, 2007/09/0229).