Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2008

Geschäftszahl

2007/09/0288

Rechtssatz

Die bloße Genehmigung einer Personalsuche mit dem Hinweis, sich den Abschluss des Arbeitsvertrages bei Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen vorzubehalten, reicht zur Entlastung des Bf, der Masseverwalter in einem Konkurs über das Vermögen der das gegenständliche Lokal betreibenden Gesellschaft war, nicht aus. Entscheidend war vielmehr, dass im konkreten Fall eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der von ihm lediglich in Form eines Hinweises auf die Erforderlichkeit von arbeitsmarktbehördlichen Bewilligungen geäußerten Weisung tatsächlich nicht erfolgt ist (Hinweis E 25. Februar 2005, 2003/09/0158).