Verwaltungsgerichtshof
02.07.2010
2007/09/0223
Die Bestimmungen des Tiroler Gemeindebeamtengesetzes in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2002, sind den Vorschriften des BDG 1979 nachgebildet und stimmen mit diesem - abgesehen von organisatorischen Abweichungen betreffend die Einrichtung der Disziplinarbehörden - weitgehend überein, sodass die Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden können (Hinweis E 24. März 2004, 2001/09/0005).