Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2008

Geschäftszahl

2007/08/0340

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob eine durchgehende Pflichtversicherung bestanden hat oder ob dies nicht der Fall war, kommt es darauf an, ob eine periodisch wiederkehrende Leistungspflicht zumindest schlüssig vereinbart worden ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2002, Zl. 99/08/0008, mwN).