Verwaltungsgerichtshof
07.05.2008
2007/08/0237
GRS wie 2007/08/0234 E 2. April 2008 RS 3
Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/08/0116, mwN, sowie das hg. Erkenntnis vom 5. September 1995, Zl. 94/08/0252).