Verwaltungsgerichtshof
07.05.2008
2007/08/0237
GRS wie 2002/08/0193 E 7. September 2005 RS 2
(hier nur erster Satz)
Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht (Hinweise E 24. November 1992, 92/08/0132, und E 21. April 2004, 2001/08/0142).