Verwaltungsgerichtshof
02.04.2008
2007/08/0234
Die - grundsätzlich gebotene - amtswegige Prüfung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG hat die Erörterung mit dem Arbeitslosen zu umfassen und sich auf die Gründe zu beziehen, die der Arbeitslose bekannt gibt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/08/0116, zum - soweit hier relevant - gleichlautenden Paragraph 10, Absatz 2, AlVG in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2004,, mwN).