Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2008

Geschäftszahl

2007/08/0187

Rechtssatz

Sorgepflichten treffen einen Arbeitslosen in der Regel nicht härter als jeden anderen Arbeitslosen, der eine Familie hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 1995, Zl. 94/08/0150).