Verwaltungsgerichtshof
10.06.2009
2007/08/0142
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein nach außen als Gesellschaftsverhältnis deklariertes Rechtsverhältnis nach der tatsächlich von den Parteien gehandhabten Praxis als Arbeitsvertrag oder als freier Dienstvertrag zu qualifizieren ist vergleiche den Beschluss des OGH vom 20. August 2008, Zl. 9 ObA 17/08b).