Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.2008

Geschäftszahl

2007/08/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0193 E 7. September 2005 RS 2

(Hier: Unangemeldetes Erscheinen zu einem Vorstellungsgespräch 14 Tage nach der Zuweisung der Beschäftigung ist zu spät.)

Stammrechtssatz

Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht (Hinweise E 24. November 1992, 92/08/0132, und E 21. April 2004, 2001/08/0142).