Verwaltungsgerichtshof
07.05.2008
2007/08/0084
GRS wie 2002/08/0193 E 7. September 2005 RS 2
(Hier: Unangemeldetes Erscheinen zu einem Vorstellungsgespräch 14 Tage nach der Zuweisung der Beschäftigung ist zu spät.)
Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht (Hinweise E 24. November 1992, 92/08/0132, und E 21. April 2004, 2001/08/0142).