Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2011

Geschäftszahl

2007/07/0172

Rechtssatz

Die VerpackV 1996 sieht nur zwei Alternativen für die Verpflichteten iSd Paragraph 3, VerpackV 1996 vor: Diese können entweder die Verpflichtungen nach Paragraph 3, Absatz eins bis 4 VerpackV 1996 selbst erfüllen oder diese an dafür genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme übertragen (Paragraph 3, Absatz 5, VerpackV 1996). Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.