Verwaltungsgerichtshof
17.12.2008
2007/07/0160
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 4
Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.