Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2011

Geschäftszahl

2007/07/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0096 E 27. April 2006 VwSlg 16905 A/2006 RS 4

Stammrechtssatz

Im Kollaudierungsverfahren können Abweichungen vom bewilligten Projekt nach Paragraph 121, WRG 1959 nur dann nachträglich genehmigt werden, wenn die Abweichungen geringfügig, weder öffentlichen Interessen noch fremden Rechten nachteilig sind oder wenn ihnen der Betroffene zustimmt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2011:2007070151.X03