Verwaltungsgerichtshof
27.11.2008
2007/07/0138
Der Abschluss von Flurbereinigungsverträgen oder -übereinkommen ist - worauf die belangte Behörde zutreffend hinwies - Sache der Parteien des Verfahrens und kann von der Behörde nicht erzwungen werden. Die Agrarbehörde kann nicht von Amts wegen mittels Flurbereinigungsverträgen oder -übereinkommen anstelle eines Flurbereinigungsverfahrens vorgehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/07/0139
2007/07/0140
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2007/07/0142
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