Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2008

Geschäftszahl

2007/07/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0117 E 24. November 2005 VwSlg 16757 A/2005 RS 5

Stammrechtssatz

Erstattete das fachkundige Mitglied des LAS einen Erhebungsbericht, wobei es nicht zur Erstattung eines Gutachtens im technischen Sinn als Sachverständiger nach Paragraph 52, AVG aufgefordert worden war und stellte seine Stellungnahme vielmehr nur eine schriftlich niedergelegte Meinung eines fachkundigen Senatsmitgliedes dar (Hinweis B VfGH 28.2.2005, B 166/04-7; B VfGH 26.9.2005, B 1588/04), so konnten keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des LAS entstehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2007/07/0139

2007/07/0140

2007/07/0143

2007/07/0142

2007/07/0141