Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2009

Geschäftszahl

2007/07/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0071 E 23. Mai 1996 RS 2

(Hier ohne den letzten Satz; wobei dies sinngemäß für einen wasserpolizeilichen Auftrag nach Paragraph 121, WRG 1959, der einer Wasserberechtigten im Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit erteilt wurde, gilt.)

Stammrechtssatz

Ein Behandlungsauftrag gem Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990, der eine GmbH, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist, als Verpflichtete nennt, bezieht sich zur Gänze auf deren konkursverfangenes Vermögen, weil die Erfüllung dieses Auftrages auf Grund der dadurch entstehenden Kosten die Konkursmasse vermindert (Hinweis E 28.6.1976, 435, 1570/76, VwSlg 9098 A/1976). Da der Masseverwalter nur gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ist und letzterer trotz Einleitung des Konkursverfahrens weiterhin rechtsfähig bleibt, kann ein solcher Auftrag nach Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990 den Masseverwalter unmittelbar nicht verpflichten.