Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2009

Geschäftszahl

2007/07/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0153 E 3. Februar 1987 VwSlg 12393 A/1987 RS 1 (Hier: Die Verfügung über Wasserrechte gehört zu den Befugnissen des Masseverwalters; dinglich gebundene Wasserrechte.)

Stammrechtssatz

Der Konkursmasseverwalter kann dann gültig auf ein Wasserbenutzungsrecht des Gemeinschuldners verzichten, wenn er damit im Rahmen der ihm obliegenden Förderung der Verwertung der Konkursmasse handelt (Hinweis E 28.4.1981, 81/07/0035).