Verwaltungsgerichtshof
26.03.2009
2007/07/0127
Gehört die Angelegenheit, die den Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet, in die Zuständigkeit des Masseverwalters, dann ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren nur fortzuführen, wenn der Masseverwalter in das Verfahren eintritt (Hinweis E 14. November 1995, 94/08/0283).