Verwaltungsgerichtshof
15.11.2007
2007/07/0118
Im Bewilligungsverfahren ist von einer projektsgemäßen Ausführung auszugehen, Abweichungen davon können allenfalls im Rahmen eines wasserpolizeilichen Auftragsverfahrens beseitigt werden.
ECLI:AT:VWGH:2007:2007070118.X04