Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2007

Geschäftszahl

2007/07/0118

Rechtssatz

Im Bewilligungsverfahren ist von einer projektsgemäßen Ausführung auszugehen, Abweichungen davon können allenfalls im Rahmen eines wasserpolizeilichen Auftragsverfahrens beseitigt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2007070118.X04