Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2007

Geschäftszahl

2007/07/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0014 E 6. August 1998 RS 2 (hier: Bewilligung eines Klärschlammzwischenlagers)

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers (hier durch

eine Trockenbaggerung) wird sowohl eine Beeinträchtigung der

Nutzungsbefugnisse nach Paragraph 5, Absatz 2, WRG tauglich geltend gemacht als

auch eine Beeinträchtigung des Grundeigentums, weil die Verschmutzung

des Grundwassers geeignet ist, das Grundstück zu beeinträchtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2007070118.X01