Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.07.2008

Geschäftszahl

2007/07/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0087 E 8. Juli 2004 RS 2

(hier nur letzter Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die Rechtsinstitute des Privatrechtes wie Verjährung oder Ersitzung gelten in Zusammenhang mit den Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft nicht. Über solche Rechte kann nur mit Genehmigung der Agrarbehörde verfügt werden; Anteilsrechte können weder durch Nichtausübung erlöschen noch durch Ausübung erworben werden (Hinweis E 20. September 1990, 86/07/0208).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2008/07/0013