Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2007/07/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0067 E 15. November 2001 VwSlg 15716 A/2001 RS 3 (hier auf Paragraph 10, Absatz 2, ALSAG 1989 und Paragraph 6, Absatz 4, AWG 2002 gestützter Bescheid)

Stammrechtssatz

Die in der Begründung eines auf Paragraph 4, Absatz 3, AWG 1990 gestützten Bescheides enthaltenen, für die Aufhebung tragenden Gründe binden in einem allfälligen fortgesetzten Verfahren die Unterbehörde. Entspricht ein solches tragendes Begründungselement nicht dem Gesetz, dann hat das dieselbe Konsequenz wie bei Bescheiden, die auf Paragraph 66, Absatz 2, AVG gestützt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des Behebungsbescheides.