Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2008

Geschäftszahl

2007/07/0075

Rechtssatz

Die Behörde hat im - als Verfahrensanordnung iSd Paragraph 63, Absatz 2, AVG zu qualifizierenden - Verbesserungsauftrag konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen.