Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2011

Geschäftszahl

2007/07/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0036 E 16. November 1993 RS 6

Stammrechtssatz

Der von der Wasserrechtsbehörde gem Paragraph 29, Absatz eins, WRG zu erlassende Feststellungsbescheid hat lediglich den bereits ex lege eingetretenen Rechtsverlust festzustellen und ist damit nur deklarativer Natur.