Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Geschäftszahl

2007/07/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0028 E 13. Dezember 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erstbehörde hat im Verfahren nach Paragraph 10, Absatz 2, ALSAG 1989 keine Parteistellung. Auf die Zustellung des aufhebenden Bescheides des Bundesministers an die Erstbehörde kommt es nicht an. Die Sechswochenfrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist der Bescheid der beschwerdeführenden Partei zugestellt wurde.