Verwaltungsgerichtshof
30.09.2010
2007/07/0053
GRS wie 2001/07/0028 E 13. Dezember 2001 RS 1
Die Erstbehörde hat im Verfahren nach Paragraph 10, Absatz 2, ALSAG 1989 keine Parteistellung. Auf die Zustellung des aufhebenden Bescheides des Bundesministers an die Erstbehörde kommt es nicht an. Die Sechswochenfrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist der Bescheid der beschwerdeführenden Partei zugestellt wurde.