Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2007/07/0050

Rechtssatz

Aus einer anderen unterschiedlichen Beurteilung von Beweismitteln durch den Amtssachverständigen bzw durch die Behörde kann nicht deren Nichtbeachtung abgeleitet werden.