Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2007/07/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0391/74 E 14. April 1975 VwSlg 8807 A/1975 RS 7

Stammrechtssatz

Wird von einer Partei im Verfahren der erhobene Vorwurf der Befangenheit eines schon seinerzeit tätig gewordenen Amtssachverständigen zu wenig konkretisiert, so darf sich die Behörde, ohne die Partei dadurch in ihren Rechten zu verletzen, darüber hinwegsetzen.