Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2007/07/0050
GRS wie 0391/74 E 14. April 1975 VwSlg 8807 A/1975 RS 7
Wird von einer Partei im Verfahren der erhobene Vorwurf der Befangenheit eines schon seinerzeit tätig gewordenen Amtssachverständigen zu wenig konkretisiert, so darf sich die Behörde, ohne die Partei dadurch in ihren Rechten zu verletzen, darüber hinwegsetzen.