Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2010

Geschäftszahl

2007/07/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0055 E 23. September 2004 VwSlg 16463 A/2004 RS 1

Stammrechtssatz

Den Nachbarn ist nach dem Wortlaut des Paragraph 50, AWG 2002 im vereinfachten Verfahren keine Parteistellung eingeräumt; sie haben nur ein Anhörungsrecht.