Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2008

Geschäftszahl

2007/07/0044

Rechtssatz

Das in Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (Hinweis E 14.12.1995, 93/07/0147).