Verwaltungsgerichtshof
26.06.2008
2007/07/0044
Das in Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (Hinweis E 14.12.1995, 93/07/0147).