Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.2010

Geschäftszahl

2007/07/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0151 E 12. Dezember 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Maßnahmen iSd Paragraph 31, Absatz 3, WRG sind im öffentlichen Interesse an der Reinhaltung der Gewässer erforderlich, weshalb finanzielle Belastungen, die aus der Realisierung der Maßnahmen resultieren können, keine entscheidende Rolle spielen (Hinweis E 27.9.1994, 92/07/0096).