Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2007/07/0032

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0141 E 8. Juli 2004 RS 4

(hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Ein Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Absatz 2, dieser Bestimmung.