Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2007/07/0032
GRS wie 2003/07/0141 E 8. Juli 2004 RS 4
(hier ohne den letzten Satz)
Ein Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist. Dieses Bestimmtheitsgebot gilt auch für Aufträge nach Absatz 2, dieser Bestimmung.