Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2008

Geschäftszahl

2007/07/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0216 E 17. Mai 2001 RS 2

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Grobe, demokratischen Gepflogenheiten zuwiderlaufende Unzukömmlichkeiten bei einer Wahl von Organen einer Agrargemeinschaft können grundsätzlich geeignet sein, eine Verletzung der Mitgliedschaftsrechte einer Partei auf Teilhabe an der Willensbildung in der Agrargemeinschaft zu bewirken (E 13.12.1994, 92/07/0084). Für eine unter irreführender Bekanntgabe des Gegenstandes einer Satzungsänderung abgehaltene Vollversammlung und das damit bewirkte Anwesenheitsquorum der Mitglieder sowie die dadurch zustande gekommene Willensbildung kann nichts anderes gelten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2007/07/0027